Widerrufsbestimmungen

Gewährleistung und Verjährung

(1) Basierend auf der Leistungserbringung sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungsmerkmale und der Leistungsumfang. Der Kunde (Anzeigenersteller) hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber Auslandskarriere anzuzeigen. Unterlässt er dies, gelten die Leistungen als mangelfrei erbracht.

(2) Auslandskarriere wird zunächst durch Nachbesserung versuchen ihrer Nacherfüllungspflicht nachzukommen. Erst wenn diese zweimalig fehlschlägt, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder von seinem Minderungsrecht Gebrauch machen.

(3) Der Gewährleistungsanspruch vom Kunden erstreckt sich hierbei nicht auf Mängel, die in einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Art bestehen oder in einer nur unerheblichen Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit.

(4) Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt oder im Falle von grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Vertragsschluss

(1) Ein Vertragsverhältnis kommt zwischen Auslandskarriere und dem Kunden zustande, wenn der Kunde sich auf auslandskarriere.de registriert.

(2) Eine Zahlungsverbindlichkeit kommt erst zustande, wenn der Kunde kostenpflichtige Leistungen auf auslandskarriere.de bucht. Die aktuelle Preisliste findet man im Bereich „Für Arbeitgeber“ bzw. „Job-Pakete“.

(3) Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Webseite stellen ein rechtlich bindendes Angebot dar, welches der Kunde im Bestellprozess mit dem klicken auf „Bestellen“ annimmt.

(4) Das Angebot im Bereich „Für Arbeitgeber“ von auslandskarriere.de richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmen, Behörden, Institutionen, Organisationen, selbständige Unternehmer sowie an Körperschaften des öffentlichen Rechts. Somit entfällt ein Widerufsrecht und dem unternehmerischen Käufer steht kein Fernabsatzwiderrufsrecht zu.

Vertragsbeendigung, Sperrung des Benutzerkontos

(1) Beide Vertragsparteien können den Nutzungsvertrag ohne Angaben von Gründen zum jeweiligen Monatsende kündigen. Bereits gebuchte, aber seitens des Kunden nicht abgenommene Leistungen werden in voller Höhe berechnet.

(2) Auslandskarriere behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor, soweit ein Kunde die angebotenen Leistungen missbraucht oder schädigt.